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Service

Bauordnung

- Untere Bauaufsichtsbehörde der Hansestadt Lübeck -

Kontakt
Postanschrift:

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Bereich Bauordnung
Mühlendamm 22
23539 Lübeck

außerdem erreichen Sie uns:

Fax : (0451) 122 - 6306
E-Mail: bauordnung@luebeck.de

Bereichsleiter : Joachim Lauenroth

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag 08.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr (ab 16.00 Uhr über den I-Punkt, Mühlendamm 12)
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Nach vorheriger Absprache sind auch Termine außerhalb dieser Zeiten möglich.

 


 

Wesentliches Aufgabenspektrum:


Weitere Informationen zu diesem Bereich (z.B.Bauantragsformulare) und wichtige Informationen für die am Baubeteiligten Personen finden Sie unter der Rubrik Formulare A-Z und DienstleistungenA-Z.

 

Hinweis 1:
Aktuelle Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Landes Schleswig-Holstein können Sie unter der Internet-Adresse http://sh.juris.de/buergerservice.html abrufen. Die Daten werden monatlich aktualisiert, so dass recht frühzeitig „Lesefassungen“ geänderter Rechtsvorschriften vorliegen. Recherchieren können Sie mit Hilfe von Stichworten.

Hinweis 2:
Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein,Düsternbrooker Weg 71, 24105 Kiel (Tel.: 0431/570650) hat aufihrer Homepage im INTERNET unter http://www.aik-sh.de (Rubrik "Expertensuche") eine Maske zur Suche von Architektinnenund Architekten, Innen- und Landschaftsarchitektinnen und-architekten, Stadtplanerinnen und Stadtplanern sowie BeratendenIngenieurinnen und Ingenieuren eingerichtet. Ganz nach Wunsch kanndas Suchergebnis nach Postleitzahl, Ort oder Kreis oder auch nachdem Namen der Büroinhaberin oder des Büroinhaberseingegrenzt werden.

Als Suchergebnis werden Namen, Adresse, Telefon- undTelefaxnummer und - soweit vorhanden - E-Mail-Verbindung desjeweiligen Büros angezeigt. Darüber hinaus führt einLink direkt zur Homepage des Büros, sofern diese bei derKammer bekannt ist. Unter der Rubrik "Fachkräfte" finden sichdarüber hinaus die Listen der von der Kammer öffentlichbestellten Sachverständigen, die Beraterliste fürenergetische Gebäudeoptimierung und die Liste der Sicherheits-und Gesundheitskoordinatoren.

Hinweis 3:
Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein informiert, das die bisherigen Erhebungsbögen für Baugenehmigungen ab dem 01. Januar 2012 ungültig sind. Für Baugenehmigungen, die ab dem Erhebungsmonat Januar 2012 gemeldet werden, sind nur noch die neuen Erhebungsbögen für die Bearbeitung der Statistik zu verwenden!

Unter dem Link

 http://www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm

können die Erhebungsbögen Baugenehmigung, Baufertigstellung und Bauabgang ab Januar 2012 aufgerufen und ausgedruckt werden.